Rechtsprechung
BVerwG, 15.10.1976 - II CB 16.75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisionszulassungsgrund der Divergenz - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Rüge der Verletzung der richterlichen Erörterungspflicht - Revision wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1975 - XII A 120/73
- BVerwG, 15.10.1976 - II CB 16.75
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1976 - 2 CB 16.75
Überdies wäre der am 21. Mai 1975 bei Gericht eingegangene Schriftsatz vom 20. Mai 1975 als Beschwerdeschrift auch gemäß § 132 Abs. 3 VwGO verspätet, da die Frist von einem Monat nach Zustellung des Berufungsurteils bereits am 25. April 1975 abgelaufen war und nur die fristgerecht in der Beschwerdeschrift dargelegten Beschwerdegründe für die Entscheidung beachtlich sein können (vgl. auch BVerwGE 13, 90).Das erfordert außer der Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, auch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigt (ebenso schon BVerwGE 13, 90 und ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 23.07.1964 - VIII C 32.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.10.1976 - 2 CB 16.75
Das ist nicht geschehen, denn zu den die sogenannte zulassungsfreie Revision rechtfertigenden Verfahrensmängeln des § 133 VwGO gehört nicht die Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. auch BVerwGE 19, 157). - BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67
Anspruch auf Einweisung in die Stelle einer Direktorin nach der Besoldungsgruppe …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1976 - 2 CB 16.75
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör verstoßendes "Überraschungsurteil" dann gegeben, "wenn das Berufungsgericht einen bis dahin nicht erörterten Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der Kläger nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteil vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 30 mit weiteren Nachweisen])".
- BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76
Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision …
Eine so weitgehende Hinweispflicht ist aus den erwähnten Vorschriften grundsätzlich nicht herzuleiten, zumal die Meinungsbildung des Gerichts erst im Anschluß an die mündliche Verhandlung während der Beratung stattfindet (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 6. Oktober 1976 - BVerwG II B 71.75 - und vom 15. Oktober 1976 - BVerwG II CB 16.75 -).